Nowmaster GmbH
Sumpfstrasse 26
CH-6312 Steinhausen ZG
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Nowmaster GmbH (nachfolgend „Nowmaster“) und ihren Kunden im Bereich IT-Dienstleistungen, insbesondere Beratung, Implementierung, Betrieb und Schulung von ServiceNow-Lösungen sowie weiteren digitalen Services.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, sofern sie von Nowmaster ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Annahme des Angebots, durch schriftliche Beauftragung (einschliesslich per E-Mail) oder durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages zustande.
Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die elektronische Form (z. B. E-Mail) ist der Schriftform gleichgestellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. Leistungsumfang und -erbringung
3.1 Leistungsbeschreibung
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Nowmaster erbringt die Leistungen gemäss den anerkannten fachlichen Standards, schuldet jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
3.2 Änderungen und Erweiterungen
Leistungsanpassungen nach Vertragsabschluss sind über schriftlich vereinbarte Change Requests zu regeln und gesondert zu vergüten.
3.3 Subunternehmer
Nowmaster ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen. Nowmaster bleibt gegenüber dem Kunden alleiniger Vertragspartner und verantwortlich für die Vertragserfüllung.
3.4 Ort der Leistungserbringung
Leistungen erfolgen remote oder vor Ort beim Kunden gemäss Vereinbarung. Reise- und Spesenkosten werden zusätzlich verrechnet, sofern nicht anders geregelt.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Ressourcen und Entscheidungen rechtzeitig bereitgestellt werden.
Er verpflichtet sich zur Benennung fachlich geeigneter Ansprechpartner. Verzögerungen infolge mangelnder Mitwirkung verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend und berechtigen Nowmaster zur Verrechnung von Mehraufwand.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Vergütung
Die Vergütung erfolgt gemäss Angebot, basierend auf Stunden- oder Tagessätzen, Pauschalen oder sonstigen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
5.2 Zahlungsziel
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5.3 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR. Nach erfolgloser Mahnung ist Nowmaster berechtigt, Leistungen auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
6.1 Arbeitsergebnisse
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen zur internen Verwendung.
6.2 Drittsoftware
Bei Einsatz von Dritt- oder Open-Source-Komponenten gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen. Nowmaster stellt sicher, dass deren Einsatz rechtmässig erfolgt.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Vertrauliche Informationen
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen ausschliesslich für vertragliche Zwecke zu verwenden und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben.
7.2 Schutzmassnahmen
Geeignete technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen sind sicherzustellen. Weitergaben an Dritte erfolgen nur bei:
- gesetzlicher Verpflichtung,
- vorheriger schriftlicher Zustimmung der betroffenen Partei, oder
- Beauftragung zur Vertragserfüllung bei gleichwertiger Vertraulichkeitsverpflichtung.
7.3 Datenschutz
Nowmaster verpflichtet sich zur Einhaltung des revDSG sowie – soweit anwendbar – der DSGVO. Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, wenn:
- dies zur Vertragserfüllung notwendig ist,
- eine gesetzliche Grundlage besteht, oder
- eine gültige Einwilligung vorliegt.
7.4 Auftragsverarbeitung
Sofern Nowmaster im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies gemäss einem separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäss Art. 9 revDSG bzw. Art. 28 DSGVO.
7.5 Datensicherheit
Nowmaster gewährleistet durch angemessene Massnahmen (z. B. Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung, Firewalls, MFA, regelmässige Backups) die Sicherheit der verarbeiteten Daten.
7.6 Datenübermittlung ins Ausland
Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt nur bei Vorliegen angemessener Garantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) oder gesetzlich anerkanntem Datenschutzniveau.
7.7 Rückgabe und Löschung
Nach Vertragsende wird Nowmaster vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten auf Wunsch löschen oder zurückgeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
7.8 Fortgeltung
Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt für mindestens fünf (5) Jahre über das Vertragsende hinaus bestehen.
8. Haftung
8.1 Grundsatz
Nowmaster haftet für direkte Schäden, die infolge nachgewiesener, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung entstehen.
8.2 Begrenzung
Die Haftung ist je Schadenfall auf den vertraglich vereinbarten Nettoauftragspreis beschränkt, maximal jedoch CHF 10’000.
8.3 Ausschlüsse
Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften.
8.4 Stand der Technik
Nowmaster erbringt Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Ein bestimmter Projekterfolg ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8.5 Cyber-Risiken
Angemessene Massnahmen zur Minimierung von IT-Risiken werden getroffen. Eine Haftung erfolgt nur bei schuldhaftem Verstoss gegen vertragliche Schutzpflichten.
8.6 Höhere Gewalt
Keine Haftung besteht bei höherer Gewalt, z. B. Naturkatastrophen, behördlichen Anordnungen, Pandemien, Streiks oder vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignissen.
8.7 Dritte und Subunternehmer
Für Dritte haftet Nowmaster nur bei nachweislich ungenügender Auswahl oder Instruktion. Für Schäden durch Drittprodukte haftet der jeweilige Anbieter.
8.8 Verjährung
Vertragliche Ansprüche verjähren, soweit rechtlich zulässig, innerhalb eines Monats ab Leistungserbringung oder Schadenseintritt.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Projektverträge
Projektbezogene Verträge enden mit der vollständigen Leistungserbringung.
9.2 Rahmenverträge
Rahmenverträge sind mit einer Frist von 90 Tagen zum Monatsende schriftlich kündbar, sofern nicht anders geregelt.
9.3 Wichtiger Grund
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder Zahlungsverzug vor.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Internationale Kollisionsnormen finden keine Anwendung.
10.2 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Nowmaster in Steinhausen (ZG), vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
10.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung.
10.4 Schriftform
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Datum: 01.06.2025
Nowmaster GmbH
Mehmet Coban, Geschäftsführer